Der Inselrat hat am 19.01.18 die lange erwartete Zonenregelung vorgestellt, in der geregelt wird, wo auf auf der Insel private Ferienwohnungen vermietet werden dürfen. Laut dem Entwurf dürfen die Besitzer von Häusern und Wohnungen künftig in den als „touristisch gesättigt“ bewerteten Gebieten maximal 60 Tage im Jahr vermieten.
Hierzu ist es natürlich erforderlich das Haus oder die Wohnung entsprechend als Ferienobjekt anzumelden und alle Abgaben zu leisten.
Als gesättigt sind folgende Orte eingestuft worden: der zu Llucmajor gehörende Teil der Playa de Palma, Paguera, Santa Ponsa und Palmanova-Magaluf.
Im Inselinneren gilt die Verordnung für die Orte Alcudia, Randa, Ariany, Banyalbufar, Port des Canonge , Orient, Ullaró , Deià, Llucalcari , S’Empeltada , Estellencs, Fornalutx, Pollensa, Santanyí, Llombards , Ses Salines, Sóller, und Valldemossa.
Wir können nur dringend davon abraten, Fincas oder Wohnungen von privat zu mieten, da die meisten nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügen.
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